Einführung in das MAV-Recht
Nummer:
22-P73
Situation:
Oftmals wird die Personalarbeit von haupt- oder ehrenamtlichen Leitungen bzw. Verwaltungskräften zusätzlich zu ihren anderen Aufgaben mit erledigt.
Diese verfügen zumeist nicht über die zeitlichen Ressourcen, sich intensiv mit dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) zu befassen. Sie sind daher besonders auf schnelle und effektive Wege zur Einschätzung mitarbeitervertretungsrechtlicher Fragen angewiesen.
Gleichermaßen gibt es auch innerhalb von Personalabteilungen Personen, die erstmals mit dem MVG arbeiten und einen Überblick über die Beteiligungsrechte ihrer MAV suchen bzw. ihr Wissen ausbauen möchten.
Inhalt:
Zum einen wird Grundwissen zum Mitarbeitervertretungsrecht vermittelt, insbesondere
- Grundbegriffe des MVG
- Beteiligungsrechte der MAV im Einzelnen und
- Fragen der Ausstattung und Rechtsstellung von MAV-Mitgliedern.
Nutzen:
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über das Mitarbeitervertretungsrecht und deren neuesten Rechtsprechung
Methoden:
Inputs über Power-Point-Präsentation, Fallbeispiele, Erfahrungs- und Meinungsaustausch
Zielgruppe:
Führungskräfte (von der Geschäftsführung bis zur Pflegedienstleitung) und Mitarbeitende in der Personalabteilung, die erstmals mit dem MVG arbeiten oder ihr Wissen auffrischen möchten.
Teilnehmer*innen:
maximal 45 Personen
Referentin:
Manuela Zeller
RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Regensburg
Information:
Organisation:
Seminarzeiten:
Dienstag, 29.03.2022 von 10:00 bis 16:30 Uhr
Ort:
eckstein
Tagungshaus
Burgstr. 1-3
90402 Nürnberg
0911 214 214 0
Kosten:
Teilnahmegebühr für Mitarbeitende in evang. Kirche und Diakonie in Bayern: 160 €
Teilnahmegebühr für andere Interessierte: 240 €
die Verpflegung ist inbegriffen
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