Willkommenstage für neue Mitarbeitende in Kirche und Diakonie in vielfältigen Formaten!

Die Willkommenstage bekommen eine „Schwester“ – für langjährige Mitarbeitende!
„So was Schönes wie diesen Willkommenstage hatten wir nicht, als wir angefangen haben!“
„Warum bekommen die Neuen so was Tolles – und wir gehen leer aus. Dabei sind wir doch schon lange dabei!“

So oder so ähnlich klingen immer wieder die Reaktionen von langjährigen Mitarbeitenden, wenn sie erleben, wie neue Kolleg:innen vom Willkommenstag zurück kommen! Wir brauchen auch ein Angebot für Mitarbeitende mit Erfahrung! Die Abteilung D des Landeskirchenamts mit OKR Stefan Blumtritt und KRin Bettina Naumann unterstützt dieses Anliegen sehr.

Deshalb haben wir uns aufgemacht und in einem Team überlegt, wie so ein Tag für langjährige Mitarbeitende aussehen könnte: Christa Müller (EBZ Hesselberg), Gabriele Siegel (EBZ Pappenheim) und Christine Ursel (Diakonie.Kolleg.) haben dazu ein Konzept entwickelt und in mehreren Pilotveranstaltungen Anfang 2023 mit großer positiver Resonanz erprobt.

Das Konzept wird im Frühsommer den Mitgliedern der PRAXIS WILLKOMMENSTAGE – Community of Practice vorgestellt. Nach und nach werden die entsprechenden Materialien hier eingestellt werden – zur freien und gesegneten Verwendung und Weiterentwicklung.

Christine Ursel, Juni 2023


Aufgrund der Corona-Pandemie ergab sich die Notwendigkeit, Willkommenstage nicht nur in der gewohnten analogen Veranstaltung in Präsenz vor Ort durchzuführen. Es entstand eine Vielzahl an Formen und Formaten – oft auch in der Kombination von verschiedenen Aktionen:

Ein Willkommenspäckchen, einen Willkommensspaziergang in kleiner Gruppe mit der Erkundung relevanter Orte, Stationenlauf, kleinere und größere digitale Formate via ZOOM, gemeinsames Feiern im Sommer im Freien, Pilger-Willkommenstag, Filmbeiträge, Andacht im Freien… Immer wieder musste - manchmal kurzfristig -  flexibel umgeplant werden von analog auf digital oder im Verschieben von Terminen.

Die Gruppe der Engagierten und Durchführenden von Willkommenstagen, die sich in regelmäßigen Abständen zum Austausch als Community of Practice „PRAXIS WILLKOMMENSTAGE“ trifft, hat vieles angeregt, erprobt, reflektiert. Unter der Fragestellung: „Wie gehen Willkommenstage in Zeiten wie diesen?“ gab es in den letzten beiden Jahren 10 Treffen via ZOOM. Besonders die Frage, ob und wie Willkommenstage digitalisiert oder in anderer Form angeboten werden können, hat uns beschäftigt.

Inzwischen konnten wieder viele Willkommenstage in analoger Form stattfinden – aufgrund der hohen Zahl an neuen Mitarbeitenden, die in den letzten beiden Jahren noch keinen Willkommenstag erleben konnten, waren das viele Termine.

Vielen herzlichen Dank an alle, die auch in ungewissen und anstrengenden Zeiten an der Idee der Willkommenstage festgehalten haben und mit viel Engagement und Phantasie die Idee auch in anderen Rahmenbedingungen zur Wirkung gebracht haben!

Ich freue mich auf alle weiteren Ideen und Weiterentwicklungen – u.a. in Hinblick auf ein „Folge-Angebot“ für Mitarbeitende, die schon einige Jahre dabei sind.

Die „PRAXIS WILLKOMMENSTAGE“ ist offen für alle Interessierten, die schon Erfahrung mit Willkommenstagen haben. Lassen Sie sich in diesen Newsletter-Verteiler aufnehmen, dann erhalten Sie alle Informationen und Termine. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an meine Kollegin Martina Dorsch: dorsch@diakonie-bayern.de.

Wenn Sie eine Frage haben zum Konzept oder zur Finanzierung oder eine vielleicht verwegene Idee – kommen Sie auf mich zu. Ich freue mich!

Gerne begleite und unterstütze ich auch Regionen und Teams in der Planung und Implementierung der Willkommenstage (im Zusammenspiel von Dekanat – Diakonie-Bezirksstelle – Erwachsenenbildung).

             

Christine Ursel, September 2022

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Einschätzung zur Durchführung von Willkommenstagen - Stellungnahme des DWB _ Stand 20.05.2020 (pdf):

Zur Frage, ob Willkommenstage als "Fortbildung" im Sinne der 4. BayIfSMV zählen und daher aktuell wieder durchgeführt werden dürfen
Stand 20.05.2020
◼ Mitteilung des Sozialministeriums
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) hat mit Schreiben vom … und unter Berufung auf das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) eine weite Auslegung des § 16 Abs. 3 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV), gültig mit Inkrafttreten der Verordnung ab Montag, 11. Mai 2020, vertreten.
Danach seien insbesondere auch Weiterbildungen von § 16 Abs. 3 4. BayIfSMV erfasst, soweit diese in einem beruflichen Kontext stehen, und als berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung ab 11. Mai 2020 als Präsenzveranstaltung zulässig, wenn zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist.
◼ Einschätzung des Diakonischen Werkes Bayern
Die Willkommenstage dienen ganz grundlegend der Vermittlung des kirchlich-diakonischen Auftrags und der Identität der Einrichtung. Sie stellen jedoch keine berufliche Aus- oder Fortbildung dar. Als Teil der Einarbeitung könnte man sie evtl. unter den Weiterbildungsbegriff fassen. Da die Willkommenstage von § 5 Abs. 2 der Anlage 9 AVR-Bayern (ARR Berufliche Mitarbeit) aber neben der betrieblichen Fort- und Weiterbildung genannt werden und weniger berufsbezogen als trägerbezogen zu verstehen sind (Vermittlung der corporate identity), ist im Zweifel davon auszugehen, dass sie auch keine berufliche Weiterbildung darstellen.
Zusätzlich ist fraglich, ob die vom Sozialministerium vertretene weite Rechtsauslegung zur Einbeziehung von Weiterbildungen auch gerichtsfest ist, zumal der Wortlaut des § 16 Abs. 3 4. BayIfSMV die Weiterbildung gerade nicht aufführt und der Wortlaut die Grenze der rechtlichen Auslegung darstellt.
Weiterhin zu beachten ist, dass in anderen Arbeitsbereichen (etwa bzgl. Präsenzschulungen für Ehrenamtliche in Betreuungsvereinen) vom gleichen Ministerium auf Nachfrage der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern eine eher restriktive Auslegung vertreten und dieses Schulungsangebot aktuell nicht zugelassen bzw. auf Ausnahmegenehmigungen verwiesen wird. Dies wird damit begründet, dass Anlässe, bei denen eine Vielzahl von Menschen persönlich zusammentreffen, aus Gründen des Infektionsschutzes nach wie vor auf ein Minimum beschränkt bleiben sollen.
Gemäß § 5 S. 2 4. BayIfSMV kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung bei den Kreisverwaltungsbehörden beantragt werden, deren Erteilung im Einzelfall voraussetzt, dass die Durchführung der Kurse infektionsschutzrechtlich vertretbar ist.
Wer aktuell also trotz allem die Willkommenstage durchführen möchte, sollte vorher eine solche Ausnahmegenehmigung beantragen. Wird diese erteilt oder wird diese von der Kreisverwaltungsbehörde für nicht erforderlich angesehen, dann kann man die Willkommenstage rechtssicher durchführen. Wird sie verweigert, so hat man ebenfalls Klarheit und Rechtssicherheit.
◼ Verhältnis zu AVR-Verpflichtung und Lösungsmöglichkeit
Die Dienstgeber müssen an sich im Regelfall gemäß § 5 Abs. 3 i.V.m. Ziffer VI. der Auslegungs- und Anwendungshinweise der Anlage 9 AVR-Bayern (ARR Berufliche Mitarbeit) für neu eingestellte Mitarbeitende Willkommenstage („geeignete Maßnahmen zum
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Kennenlernen des Auftrags und der Identität der Einrichtung“) im Umfang von zwei Arbeitstagen innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres vorsehen.
Im Begriff „Regelfall“ ist die Möglichkeit von (begründeten) Ausnahmen bereits angelegt.
Da es sich bei den Vorgaben der 4. BayIfSMV um von außen gesetzte Faktoren bzw. staatliche Einschränkungen mit Blick auf den Infektions- und Gesundheitsschutz handelt, ist eine zeitliche Verschiebung der Willkommenstage oder Ersetzung durch hilfsweise Angebote (z.B. Online-Module, kleinere Formen wie etwa Diakonische Spaziergänge in kleinen Gruppen) rechtlich unproblematisch.